TGD Grundausbildung zur Arzneimittelanwendung in der Farmwildhaltung (inkl. Immobilisierung)

Ausbildungserfordernisse gemäß Tierarzneimittelgesetz

Im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes (TGD) ist zur Einbindung von Farmwildhalter:innen in die Arzneimittelanwendung und Immobilisierung von Farmwild am eigenen Betrieb eine Grundausbildung vorgeschrieben. Grundvoraussetzung für die TGD Arzneimittelanwendung ist die TGD Mitgliedschaft und ein Betreuungsvertrag mit einem TGD-Betreuungstierarzt. Dieser 1,5-tägige Kurs für landwirtschaftliche Wildtierhalter:innen umfasst die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Anwendungsarten von Arzneimitteln, die Arzneimittellagerung, die Immobilisierung von Farmwild (mit Praxisteil), die Hygiene sowie das Grundwissen rund um Mikrobiologie, Zoonosen, gatterrelevante Wildkrankheiten und Pharmakologie. Der Kurs wird mit einer schriftlichen Prüfung (Multiple-Choice-Test) abgeschlossen.

Vorschlag für Nächtigungsmöglichkeit: Steiermarkhof in Graz, siehe www.hotel.steiermarkhof.at (Kursort am 2. Seminartag)

Kursdauer: 12 Einheiten
Zielgruppe: Farmwildhalter:innen, Landwirtschaftliche Wildhalter:innen
Kursbeitrag: 138,00 € TN-Beitrag gefördert gem. LE23-27
406,00 € TN-Beitrag
Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027

Jene Bildungsmaßnahmen, die mit einem Hinweis auf Bildungsförderung gekennzeichnet sind, werden mit der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 gefördert.
Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Steiermark.
 
Als förderbarer Personenkreis für alle Weiterbildungen gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Um in den Genuss der Bildungsförderung zu kommen, ist im Zuge der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit das LFI Steiermark den geförderten Kurspreis in Rechnung stellen kann.
 
Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Steiermark unter 0316/8050-1305.
 

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Fachbereich: Tierhaltung

1 verfügbarer Termin

Ort: Graz
Beginn: 03.10.2025, 14:00 Uhr
Ende: 04.10.2025, 16:30 Uhr
Örtlichkeit: LFS Grottenhof, Krottendorfer Straße 110, 8052 Graz
Information: Siegfried WALTER,
siegfried.walter@lfi-steiermark.at
Kursnummer: 6-0019786
Trainer:in: Univ.Doz.Dr. Armin Deutz
Ing. Mag. Jürgen Laban
Veranstalter: LFI Steiermark
Mitveranstalter: TGD Steiermark
03.10.2025, 14:00 - 18:30 Uhr
LFS Grottenhof, Krottendorfer Straße 110, 8052 Graz
04.10.2025, 09:00 - 16:30 Uhr
Steiermarkhof Betriebs GmbH & Co KG, Ekkehard-Hauer-Straße 33, 8052 Graz
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Siegfried WALTER