Ausbildungserfordernisse gemäß Tierarzneimittelkontrollgesetz
Im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes ist zur Einbindung der Landwirt:innen in die Arzneimittelanwendung ein Ausbildungskurs vorgeschrieben. Dieser Kurs für Rinderhalter:innen, die Arzneimittel durch Injektion oder Instillation (Eutertuben) verabreichen wollen (aber keine Fütterungsarzneimittel mischen bzw. verwenden), umfasst die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie eine Einführung in die Anwendungsarten von Arzneimitteln, die Arzneimittellagerung, Hygienemaßnahmen, Pharmakologie und die Wechselwirkung von Organismus und Arzneimittel.
Kursdauer: | 8 Einheiten |
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Zielgruppe: | Landwirt:innen, die die Ausbildungserfordernisse gemäß Tierarzneimittelkontrollgesetz erfüllen wollen |
Kursbeitrag: |
79,00 € gefördert
158,00 € ungefördert |
Fachbereich: | Tierhaltung |