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Schulung: Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration durch eine sachkundige Hilfsperson - Theoretische Schulung

Dieser Kurs vermittelt die gesetzlich vorgeschriebene theoretische Sachkunde für die Anwendung der Inhalationsnarkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration gemäß § 5 der Verordnung zur Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration (BGBl II Nr. 438/2023). Zielgruppe sind Personen, die zukünftig als sachkundige Hilfsperson des TGD-Betreuungstierarztes zur Durchführung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration hinzugezogen werden.

Im Mittelpunkt stehen alle relevanten Inhalte rund um den sicheren Einsatz der Inhalationsnarkose, darunter rechtliche Grundlagen, Tiergesundheit, Gerätekunde, Narkoseüberwachung, Hygienestandards sowie Notfallmaßnahmen. Die Schulung umfasst einen 15-stündigen Theorieteil sowie eine anschließende Wissensüberprüfung (Prüfung). Der Kurs bildet die Grundlage für die im Anschluss verpflichtend durchzuführende praktische Schulung am Betrieb mit dem betriebseigenen Narkosegerät.

Inhalte der theoretischen Schulung:
• Rechtliche Grundlagen
• Anatomie der männlichen Geschlechtsorgane
• Physiologie des Herz-Kreislauf-Systems & klinische Parameter zur Feststellung der Narkosefähigkeit
• Grundlagen der Schmerzausschaltung
• Narkoseüberwachung
• Durchführung der Kastration
• Anwendersicherheit im Umgang mit Narkosegasen / Arzneimittelanwendung
• Einhaltung von Hygienestandards
• Fachgerechte Durchführung einer Kastration unter Anwendung einer Inhalationsnarkose
• Notfallpläne bei Narkosezwischenfällen

Um als sachkundige Hilfsperson die Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration durchführen zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Mindestalter: Vollendung des 18. Lebensjahres
• Arzneimittelanwendung: Status als TGD-Arzneimittelanwender im Sinn des § 2 Z 4 der TGD-Verordnung 2009
• Positive Absolvierung einer Schulung bestehend aus:
- Theoretische Schulung (15 Stunden) mit schriftlicher Prüfung (Multiple Choice Test)
- Praktische Schulung (4 Stunden)
• Fortbildungspflicht: Innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Schulung hat die sachkundige Hilfsperson eine jeweils mindestens zweistündige Fortbildung sowohl im theoretischen als auch im praktischen Bereich verpflichtend zu absolvieren.

Praktische Schulung:
Die praktische Schulung ist am eigenen Betrieb mit dem vor Ort befindlichen registrierten Gerät unter Beisein der TGD-Betreuungstierärztin bzw. des TGD-Betreuungstierarztes sowie einer Vertreterin bzw. eines Vertreters des Narkosegeräteherstellers zu absolvieren Erst nach positivem Abschluss des Theorieteils kann die praktische Schulung durchgeführt werden!

Kursdauer: 15 Einheiten
Zielgruppe: Schweinehalterinnen und Schweinehalter, die die Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration anwenden möchten, beispielsweise im Rahmen eines Vermarktungsprogramms
Kursbeitrag: 255,00 € TN-Beitrag gefördert gem. LE23-27
750,00 € TN-Beitrag
Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027

Jene Bildungsmaßnahmen, die mit einem Hinweis auf Bildungsförderung gekennzeichnet sind, werden mit der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 gefördert.
Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Steiermark.
 
Als förderbarer Personenkreis für alle Weiterbildungen gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Um in den Genuss der Bildungsförderung zu kommen, ist im Zuge der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit das LFI Steiermark den geförderten Kurspreis in Rechnung stellen kann.
 
Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Steiermark unter 0316/8050-1305.
 

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Fachbereich: Tierhaltung

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