Rinderhaltungsbetriebe wissen genau, wie wichtig es ist, dass die Klauenpflege ihrer Rinder richtig und regelmäßig angewendet wird. Aus diesem Grund legen sie großen Wert darauf, dass der/die bevorzugte Klauenpfleger:in über die nötige Fachausbildung verfügt. Hier kommt eine solide Ausbildung ins Spiel, denn nur wer sich ausgiebig auf die Anforderungen dieses eigenständigen Berufs vorbereitet hat, kann sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe gewachsen zeigen. Wenn Sie bereits den ZLG Klauenpflege-Grundlehrgang absolviert haben und nun eine Karriere als selbstständige/r Klauenpfleger:in anstreben, ist dieser Lehrgang genau das Richtige für Sie. Hier werden Sie fachlich und unternehmerisch geschult und damit optimal auf die zukünftige überbetriebliche Tätigkeit als Klauenpfleger:in vorbereitet.
Änderungen vorbehalten!
Kursdauer:
80 Einheiten
Zielgruppe:
Absolvent:innen des ZLG Klauenpflege-Grundlehrgang, die als überbetriebliche Klauenpfleger:innen tätig werden möchten
Kursbeitrag:
3.897,00 € reduzierter TN-Beitrag bei Anmeldung bis 20.09.2026
866,00 € TN-Beitrag gefördert gem. LE23-27
779,00 € reduzierter TN-Beitrag gefördert gem. LE23-27 bei Anmeldung bis 20.09.2026
4.330,00 € TN-Beitrag inkl. Kursunterlagen, OHNE Verpflegung, OHNE Unterkunft
Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027
Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027
Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027
Jene Bildungsmaßnahmen, die mit einem Hinweis auf Bildungsförderung gekennzeichnet sind, werden mit der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 gefördert. Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Steiermark.
Als förderbarer Personenkreis für alle Weiterbildungen gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Um in den Genuss der Bildungsförderung zu kommen, ist im Zuge der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit das LFI Steiermark den geförderten Kurspreis in Rechnung stellen kann.
Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Steiermark unter 0316/8050-1305.