Für den Erwerb, die Verwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln, die für die berufliche Verwendung zugelassen sind, ist es notwendig, eine Ausbildungsbescheinigung zu besitzen. Für jene beruflichen Verwender:innen von Pflanzenschutzmitteln, deren landwirtschaftliche Fachausbildung länger als drei Jahre zurückliegt und die eine Ausbildungsbescheinigung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde beantragen wollen, ist der Nachweis dieses fünfstündigen Fortbildungskurses notwendig. Sollten Sie bereits im Besitz einer Ausbildungsbescheinigung sein, dann können Sie mit dem Besuch dieser Veranstaltung die notwendigen Weiterbildungsstunden für die Wiederbeantragung bereits jetzt sammeln.
Kursdauer: | 5 Einheiten |
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Zielgruppe: | Landwirt:innen und/oder berufliche Verwender:innen von Pflanzenschutzmitteln, die eine Fachausbildung nachweisen können und die eine Ausbildungsbescheinigung erstmalig beantragen oder Stunden für die Wiederbeantragung sammeln wollen |
Kursbeitrag: |
49,00 € TN-Beitrag gefördert gem. LE14-20
98,00 € TN-Beitrag Bildungsförderung LE 14-20 |
Bildungsförderung LE 14-20Das LFI Steiermark ist als beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft anerkannter Bildungsträger befugt, im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln. ![]() |
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Zuschüsse: | LAK Zuschuss |
LAK ZuschussFür Mitglieder der Steiermärkischen Landarbeiterkammer (LAK) besteht bei dieser Veranstaltung die Möglichkeit einer Bildungsförderung durch die LAK. Diese Förderung kann nur dann gewährt werden, wenn eine LE-Förderung nicht möglich ist. ![]() | |
Fachbereich: | Pflanzenbau |
Anrechnung: | 5 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |