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Hygieneschulung für bäuerliche Lebensmittelunternehmer:innen

Die regelmäßig verpflichtende Hygieneschulung für bäuerliche Lebensmittelunternehmer:innen bietet fachliches Wissen über Hygieneanforderungen, um sichere Lebensmittel in Verkehr zu bringen und den gültigen Gesetzesvorgaben (LMSVG, VO (EG) 852/2004 sowie diversen Leitlinien etc.) gerecht zu werden. Praxisnahe Umsetzungshilfen für die geforderte Eigenkontrolle am Betrieb samt Dokumentationsunterlagen werden zur Verfügung gestellt.
Die Inhalte der Schulung sind: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, Grundlagen der Mikrobiologie, Reinigung und Desinfektion, Schädlingsmonitoring, Personal-, Prozess- und Betriebshygiene sowie gute Hygienepraxis, Dokumentationspflicht, Eigenkontrolle und Erfahrungsaustausch. Abgerundet wird die Schulung durch einen Erfahrungsbericht aus der Praxis von einem Lebensmittelaufsichtsorgan.

Kursdauer: 4 Einheiten
Zielgruppe: Bäuerliche Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen, z.B. Direktvermarkter:innen, Buschenschankbetriebe, Urlaub am Bauernhof-Betriebe, Schule am Bauernhof Betriebe
Kursbeitrag: € 36,00 TN-Beitrag gefördert gem. LE14-20
€ 72,00 TN-Beitrag
Bildungsförderung

Bildungsförderung

Das LFI Steiermark ist als beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft anerkannter Bildungsträger befugt, im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Steiermark.

Als förderbarer Personenkreis für alle Fort- und Weiterbildungen gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind.

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise, da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Bewilligungen seitens der Förderstelle des Landes Steiermark ausgesprochen wurden.

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Fachbereich: Direktvermarktung

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