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Farmwild zerwirken und zerlegen

In diesem Kurs erhalten Sie Informationen über die rechtlichen Vorschriften für Schlacht- und Zerlegeräumlichkeiten sowie allgemeine Hinweise, die beim Schlachten von Farmwild beachtet werden müssen. Danach werden die einzelnen Arbeitsschritte (Enthäuten, Zerwirken und Zerlegen) in Theorie und Praxis erläutert. Beim Zerlegen sollte die Verwendung des Wildfleisches bereits mitüberlegt werden. Um Damwild auch am Teller kennenzulernen, gibt es abschließend Kostproben von unterschiedlichen Fleischteilen.

Inhalte:
- Rechtliche Anforderungen an Schlacht- und Zerlegeräume
- Zulassung von Schlachträumen
- Lebendbeschau und Totbeschau von Farmwild
- Enthäuten
- Zerlegen - systematisch von unten nach oben
- Teilstücke erkennen
- Verwendung von Teilstücken
- Kostproben verschiedener Teilstücke

Kursdauer: 4 Einheiten
Zielgruppe: WildgehegebesitzerInnen, JägerInnen, DirektvermarkterInnen, interessierte Personen
Kursbeitrag: € 54,00 gefördert
€ 108,00 ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung

Das LFI Steiermark ist als beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus anerkannter Bildungsträger befugt, im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.

Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Steiermark.

Als förderbarer Personenkreis für alle Fort- und Weiterbildungen gelten BewirtschafterInnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige HofübernehmerInnen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind.

Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise, da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Bewilligungen seitens der Förderstelle des Landes Steiermark ausgesprochen wurden.

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Fachbereich: Direktvermarktung
Mitzubringen: Schürze, saubere Stiefel

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