Schweinehaltung 2023/24
Webinar: Schweinegesundheit – Krankheiten vorbeugen - 13.03.2024
In diesem Webinar liegt der Fokus auf der Krankheitsvorbeugung in der Schweinehaltung und der Förderung der Tiergesundheit. Die Teilnehmenden erhalten wertvolle Informationen zu wichtigen Aspekten der Schweinegesundheit sowie praktische Tipps und Empfehlungen zur Umsetzung präventiver Maßnahmen auf ihren Betrieben.
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TGD Grundausbildung Schweinehaltung - 11.01.2024
Im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes ist zur Einbindung der Landwirt:innen in die Arzneimittelanwendung ein Ausbildungskurs vorgeschrieben. Dieser Kurs für Schweinehalter:innen, die Arzneimittel verabreichen bzw. injizieren wollen, umfasst die gesetzlichen Rahmenbedingungen, eine Einführung in die Anwendungsarten von Arzneimitteln, Arzneimittellagerung, Hygienemaßnahmen, Pharmakologie sowie die Wechselwirkung von Organismus und Arzneimittel.
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TGD Weiterbildung Schweinehaltung - 12.12.2023
Tierhalter:innen, die am TGD teilnehmen, müssen innerhalb von vier Jahren mindestens vier vom TGD anerkannte Weiterbildungsstunden absolvieren. Mit diesem Seminar für Schweinehalter:innen können diese in einem Block erworben werden. Vermittelt werden Informationen über gesetzliche Rahmenbedingungen, Rechte und Pflichten im TGD, Arzneimittelanwendung und -lagerung sowie Infektionskrankheiten und deren Behandlungsmöglichkeiten und Vorbeugung.
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Zerlegung und Verarbeitung von Schweinefleisch - 18.01.2024
Im Rahmen dieses Praxisseminars erlernen Sie von einem Profi das Zerlegen und Verarbeiten von Schweinehälften. Die fachgerechte Grob- und Feinzerteilung sowie die Teilstückkunde sind die Basis für die richtige Verwendung von Schweinefleisch.
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Tiertransportbetreuer:in - 06.03.2024
Gemäß EU-Tiertransportverordnung müssen Personen, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel oder Pferde zu wirtschaftlichen Zwecken über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren, einen Befähigungsnachweis vorweisen. Für Landwirt:innen ist zur Erlangung des Befähigungsnachweises dieser Kurs mit anschließender Prüfung zu absolvieren. Danach kann der Befähigungsnachweis ausgestellt werden (für Nicht-Landwirt:innen kann von uns kein Befähigungsnachweis ausgestellt werden).
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