Geflügel- und Kaninchenbetriebe, die selbst schlachten, müssen eine Schulung zum Thema Tierbeschau absolvieren. In diesem Kurs erlernen Sie richtiges Betäuben und Schlachten und was bei der Untersuchung der Schlachtkörper zu beachten ist. Weiters werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und häufige Tierkrankheiten erläutert. Jede/r Teilnehmende erhält einen Schulungsnachweis, der berechtigt, die Lebend- und Totbeschau selbst durchzuführen.
Kursdauer:
8 Einheiten
Zielgruppe:
Direktvermarkter:innen von Geflügel und Kaninchen
Kursbeitrag:
€ 188,00 TN-Beitrag
€ 94,00 TN-Beitrag gefördert gem. LE14-20
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung
Das LFI Steiermark ist als beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus anerkannter Bildungsträger befugt, im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.
Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Steiermark.
Als förderbarer Personenkreis für alle Fort- und Weiterbildungen gelten BewirtschafterInnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige HofübernehmerInnen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind.
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise, da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Bewilligungen seitens der Förderstelle des Landes Steiermark ausgesprochen wurden.