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Datenschutzerklärung für Trainer:innen

Sehr geehrte Vortragende!

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht erweiterte Informationsverpflichtungen vor. Daher informieren wir Sie – in Erfüllung der rechtlichen Vorschriften - über die von uns durchgeführten Datenverarbeitungen. Wir weisen darauf hin, dass es sich um Datenverarbeitungen handelt, die wir bereits in der Vergangenheit durchgeführt haben und sich daher im Vertragsverhältnis keine Änderungen ergeben.
Im Rahmen Ihres Vertragsverhältnisses werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten gesammelt und jene, die aufgrund des Vertragsverhältnisses anfallen verarbeitet.
 

Allgemeine Datenverarbeitung im Rahmen der Vereinbarung

Die Verarbeitung und Übermittlung der Daten erfolgt für die Entgeltauszahlung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies auf Grund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Ohne diese Daten können wir das Vertragsverhältnis mit dir nicht abschließen bzw. fortführen. Dies gilt auch für alle freiwilligen Sozialleistungen des Arbeitgebers sowie für externe Bildungs- und Weiterbildungsangebote.

Eine Übermittlung der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vertraglicher Vereinbarung an folgende Stellen:
  • Sozialversicherungsträger
  • Finanzamt;
  • Betriebliche Vorsorgekassen (BV-Kassen) gemäß § 11 Abs. 2 Z 5 und § 13 BMSVG;
  • Arbeitsmarktservice;
  • Arbeitsinspektorat, Verkehrs-Arbeitsinspektion und Land- und Forstwirtschaftsinspektion, insbesondere gemäß § 8 Arbeitsinspektionsgesetz;
  • Gemeindebehörden und Bezirksverwaltungsbehörden in verwaltungspolizeilichen Agenden (Gewerbebehörde, Zuständigkeiten nach ASchG usw.);
  • gesetzliche Interessenvertretungen;
  • Kunden und Interessenten des Auftraggebers;
  • Organe der betrieblichen Interessenvertretung (Sicherheitsvertrauensperson nach § 10 ASchG und Behindertenvertrauensperson gemäß Art. 2 § 22a BEinstG);
  • Rechtsvertreter;
  • Gerichte;
  • Gläubiger der betroffenen Person sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Gehaltsabtretungen für fällige Forderungen;
  • mit der Auszahlung an die betroffene Person oder an Dritte befasste Banken;
  • Land Steiermark, AMS und andere Auftraggeber:innen;
  • AMA im Rahmen Förderabwicklung;

Datenverarbeitung im Falle von Rechtsstreitigkeiten

Kommt es während des aufrechten Vertragsverhältnisses oder nach Beendigung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden die für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Daten an Rechtsvertreter und Gerichte übermittelt.

Speicherdauer

Kommt es während des aufrechten Vertragsverhältnisses oder nach Beendigung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden die für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Daten an Rechtsvertreter und Gerichte übermittelt.

Ihre Rechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu.
Dazu wenden Sie sich an: datenschutz@lfi-steiermark.at
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen (www.dsb.gv.at).
 
26.08.2024
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