Bildungsförderung LE 14-20
Das LFI Steiermark ist als beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft anerkannter Bildungsträger befugt, im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.
Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Steiermark.
Als förderbarer Personenkreis für alle Fort- und Weiterbildungen gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind.
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise, da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Bewilligungen seitens der Förderstelle des Landes Steiermark ausgesprochen wurden.
Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Steiermark.
Als förderbarer Personenkreis für alle Fort- und Weiterbildungen gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind.
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise, da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Bewilligungen seitens der Förderstelle des Landes Steiermark ausgesprochen wurden.