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Beschaukurs für die Direktvermarktung von Geflügel und Kaninchen

In diesem zweitägigen Praxisseminar für Geflügelhalter:innen und Kaninchenhalter:innen beschäftigen Sie sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen, Tiertransport, Hygienevorschriften und Geflügel- und Kaninchenkrankheiten. Sie sind bei der Schlachtung von Geflügel dabei und beurteilen und beschauen unter tierärztlicher Anleitung unterschiedliche Schlachtkörper. Jede/r Teilnehmende erhält einen Schulungsnachweis, der berechtigt, die Lebend- und Totbeschau selbst durchzuführen.

Kursdauer: 16 Einheiten
Zielgruppe: Direktvermarkter:innen von Geflügel und Kaninchen
Kursbeitrag: 189,00 € TN-Beitrag gefördert gem. LE23-27
556,00 € TN-Beitrag
Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027

Jene Bildungsmaßnahmen, die mit einem Hinweis auf Bildungsförderung gekennzeichnet sind, werden mit der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 gefördert.
Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Steiermark.
 
Als förderbarer Personenkreis für alle Weiterbildungen gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Um in den Genuss der Bildungsförderung zu kommen, ist im Zuge der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit das LFI Steiermark den geförderten Kurspreis in Rechnung stellen kann.
 
Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Steiermark unter 0316/8050-1305.
 

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Fachbereich: Tierhaltung
Anrechnung: 3 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

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