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Sachkundenachweis zum Schlachten von Tieren

Personen, die Tiere schlachten, benötigen einen Sachkundenachweis oder den Nachweis einer gleichwertigen Ausbildung. Die Schlachtung von Tieren ist ein sensibles Thema. Tierleid soll bestmöglich vermieden werden - Personenschutz und hohe Fleischqualität müssen gewährleistet sein. In diesem Kurs erlernen Sie die grundlegenden theoretischen Kenntnisse zu diesem Thema und werden damit zur fachgerechten Schlachtung der eigenen Tiere befähigt. Am Kurstag können die Teilnehmer:innen die theoretische Prüfung für den Sachkundenachweis zum Schlachten von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen ablegen. Im Anschluss an den Kurs ist ein Praxistag auf einem selbst gewählten Schlachtbetrieb zu absolvieren.
Inhalte:
" allgemeine und rechtliche Anforderungen
" Bedeutung von Tierschutzmaßnahmen bei der Schlachtung und Auswirkungen auf die Fleischqualität
" richtiges Treiben und Führen
" Methoden zur Ruhigstellung, Betäubung und Schlachtung
" Nottötungen
" tierschutzgerechtes Schlachten der einzelnen Tierarten

Kursdauer: 8 Einheiten
Zielgruppe: Personen, die den Sachkundenachweis (gem. Tierschutz-Schlachtverordnung 312/2015) für das Schlachten von Tieren benötigen, interessierte Personen
Kursbeitrag: 94,00 € TN-Beitrag gefördert gem. LE23-27
276,00 € TN-Beitrag
Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027

Bildungsförderung Ländliche Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027

Jene Bildungsmaßnahmen, die mit einem Hinweis auf Bildungsförderung gekennzeichnet sind, werden mit der Förderungsmaßnahme Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information) von Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 gefördert.
Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Steiermark.
 
Als förderbarer Personenkreis für alle Weiterbildungen gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Um in den Genuss der Bildungsförderung zu kommen, ist im Zuge der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit das LFI Steiermark den geförderten Kurspreis in Rechnung stellen kann.
 
Nähere Informationen erhalten Sie beim LFI Steiermark unter 0316/8050-1305.
 

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Fachbereich: Tierhaltung
Anrechnung: 2 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

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