Einstiegsvoraussetzungen & Prüfungszulassung:
• Vollendetes 20. Lebensjahr
• Nachweis einer mindestens 3-jährigen hauptberuflichen Praxis in der Landwirtschaft oder 6-jährigen „nebenberuflichen“ Praxis (d.h. Praxis in der Landwirtschaft neben einer außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit).
• Die Praxis wird ab dem vollendeten 15. Lebensjahr angerechnet.
Bei Erfüllung aller Voraussetzungen und bei erfolgreichem Besuch des Vorbereitungslehrganges (80%-ige
Anwesenheit), wird die Berechtigung zum Facharbeiter:innenprüfungsantritt erworben. Die Prüfungen werden in
schriftlicher und mündlicher Form abgenommen. Die Termine für die Prüfungen werden im jeweiligen Vorbereitungslehrgang bekannt gegeben.