Aufzeichnungen mit dem LBG Kellerbuch - Aufbauseminar
Dieses Seminar richtet sich an alle, die bereits länger mit der Kellerbuchsoftware des Unternehmens LBG arbeiten oder bereits das Basisseminar besucht haben. Spezielle Fragen und Anliegen der KursteilnehmerInnen bilden den Schwerpunkt dieses Kurses. Weitere zentrale Themen der Schulung sind neben der gesetzlichen Kellerbuchführung (u.a. Erfassen der Weinbehandlungsmittel, Rückverfolgbarkeit der Chargen, Erfassung von Ernte- und Traubenzukauf, Ernte- und Bestandsmeldung) die KundInnenverwaltung (Auswertungen, Filterung für Serienbriefe und Adressaufkleber), Rechnungslegung (Erfassen von Rabatten, Mahnwesen), steuerliche Auswertungen und das gesetzlich korrekte Ausbuchen nicht mehr benötigter Ware.
Kursdauer:
9 Einheiten
Zielgruppe:
WinzerInnen, BuschenschenkerInnen, DirektvermarkterInnen, WeinhändlerInnen, die das LBG Kellerbuch bereits im Einsatz haben
Kursbeitrag:
€ 108,00 gefördert
€ 216,00 ungefördert
gefördert von Bund, Land und EU
Bildungsförderung
Das LFI Steiermark ist als beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus anerkannter Bildungsträger befugt, im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 für die Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Förderungen zu beantragen und abzuwickeln.
Im Rahmen der Veranstalterförderung bezahlt der förderbare Personenkreis nur mehr die um die Förderung bereits reduzierten Kursbeiträge, die gesamte Förderungsabwicklung übernimmt das LFI Steiermark.
Als förderbarer Personenkreis für alle Fort- und Weiterbildungen gelten BewirtschafterInnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige HofübernehmerInnen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind.
Die angeführten Informationen sind rechtlich unverbindlich, allfällige Änderungen sind daher möglich. Dies gilt auch für die angeführten Preise, da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Bewilligungen seitens der Förderstelle des Landes Steiermark ausgesprochen wurden.