Gemäß EU-Tiertransportverordnung müssen Personen, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel oder Pferde zu wirtschaftlichen Zwecken über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren, einen Befähigungsnachweis vorweisen. Für LandwirtInnen ist zur Erlangung des Befähigungsnachweises dieser Kurs mit anschließender Prüfung zu absolvieren. Danach kann der Befähigungsnachweis ausgestellt werden (für Nicht-LandwirtInnen kann von uns kein Befähigungsnachweis ausgestellt werden).
Zusatzinformation: Neben dem Befähigungsnachweis benötigt jeder Betrieb für Tiertransporte über 65 km eine "Zulassung als Transportunternehmer" (eine Person pro Betrieb, sinnvollerweise der/die BetriebsführerIn). Diese kann bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden und ist 5 Jahre gültig.
Telefon | +43 316 8050 1305 |
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